Ausgangsvermerk

Was ist ein Ausgangsvermerk?

Ein Ausgangsvermerk ist ein offizielles Dokument, das von der Zollbehörde ausgestellt wird und den endgültigen Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union bestätigt. Der Ausgangsvermerk dient als Nachweis dafür, dass die Waren das Zollgebiet verlassen haben und ist insbesondere für steuerliche Zwecke von Bedeutung.

Warum benötige ich/mein Unternehmen einen Ausgangsvermerk?

  • Der Ausgangsvermerk bestätigt den tatsächlichen physischen Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der EU.
  • Er dient als Nachweis für die Erfüllung der Zollformalitäten und ist oft notwendig, um die Ausfuhrlieferung als umsatzsteuerfrei zu deklarieren.

Wie erhalte ich einen Ausgangsvermerk?

Nach der Einreichung der Ausfuhranmeldung und der Durchführung der Zollkontrollen wird das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) erstellt.

Sobald die Waren das Zollgebiet verlassen haben und dies von der Ausgangszollstelle bestätigt wurde, wird der Ausgangsvermerk erstellt.

Der Ausgangsvermerk wird dem Exporteur zur Verfügung gestellt, häufig in elektronischer Form über das Zollsystem (z.B. ATLAS in Deutschland).