Ein Ausgangsvermerk ist ein offizielles Dokument, das von der Zollbehörde ausgestellt wird und den endgültigen Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union bestätigt. Der Ausgangsvermerk dient als Nachweis dafür, dass die Waren das Zollgebiet verlassen haben und ist insbesondere für steuerliche Zwecke von Bedeutung.
Nach der Einreichung der Ausfuhranmeldung und der Durchführung der Zollkontrollen wird das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) erstellt.
Sobald die Waren das Zollgebiet verlassen haben und dies von der Ausgangszollstelle bestätigt wurde, wird der Ausgangsvermerk erstellt.
Der Ausgangsvermerk wird dem Exporteur zur Verfügung gestellt, häufig in elektronischer Form über das Zollsystem (z.B. ATLAS in Deutschland).