Ein ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das von den Zollbehörden eine Erlaubnis erhalten hat, vereinfachte Verfahren zur Ursprungsnachweisführung zu nutzen. Das Unternehmen darf die Ursprungsangaben selbst auf Rechnungen oder anderen Handelspapieren anbringen, ohne auf eine offizielle Bescheinigung der Zollbehörden angewiesen zu sein. Somit kann das Erstellen eines EUR1 oder anderen Präferenznachweisen gänzlich entfallen und stellen eine wesentliche Vereinfachung dar.