ATR

Was ist ein A.TR.?
Das A.TR. ist eine Warenverkehrsbescheinigung (auch als „förmlicher Präferenznachweis“ bezeichnet) im beidseitigen Handelsverkehr zwischen der EU und der Türkei.

Ein A.TR. kann für den Handel mit gewerblichen Waren (mit Ausnahme von Agrar- und EGKS-Erzeugnissen) mit der Türkei ausgestellt werden. Es gilt nur, wenn sich die Waren in der EU oder der Türkei im freien Verkehr befinden und direkt von einem Mitgliedstaat in die Türkei oder umgekehrt transportiert werden.

Waren für die ein A.TR. ausgestellt werden kann, sind grundsätzlich von Zöllen befreit.

Wer kann für mich/mein Unternehmen ein A.TR ausstellen?
Das A.TR. kann vom Exporteur oder dessen Dienstleister ausgefüllt und muss vor der Ausfuhr der Waren von der zuständigen Ausfuhrzollstelle auf Richtigkeit überprüft und bescheinigt werden.

Die Ware ist nicht mehr bei mir oder in unserem Lager, was kann man tun?
Alternativ kann das ATR auch an anderen Zollstellen bescheinigt werden, wenn sich die Waren am Amtsplatz befinden und ein weiteres Zollverfahren eröffnet wird.

Eine nachträgliche Ausstellung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.