Unsere Leistungen für Privatpersonen

Zollabwicklung für private Sendungen – Umzüge, Privatkäufe und Privatverkäufe sicher und korrekt abwickeln

Auch private Sendungen unterliegen den zollrechtlichen Vorschriften. Sobald Waren aus einem Drittland in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden, ist eine formelle Zollanmeldung erforderlich. Viele Privatpersonen sind mit diesen Anforderungen nicht vertraut, was häufig zu Verzögerungen, Rückfragen oder zusätzlichen Kosten führt.

Wir übernehmen die vollständige Zollabwicklung für private Sendungen und sorgen dafür, dass Ihre Waren korrekt und ohne unnötige Verzögerungen abgefertigt werden.

  • schnelle und reibungslose Zollabfertigung
  • keine unnötigen Verzögerungen
  • korrekte und vollständige Zollanmeldung
  • direkte Kommunikation mit dem Zoll
  • vollständige operative Unterstützung

Unsere Leistungen

Umzugsgut aus oder in ein Drittland

Wir unterstützen Sie bei der Zollabwicklung Ihres Umzugsguts beim Wechsel zwischen der EU und einem Drittland. Dabei kümmern wir uns um die korrekte Anmeldung Ihrer persönlichen Gegenstände und begleiten Sie durch alle notwendigen Zollformalitäten, damit Ihr Umzug reibungslos abgewickelt werden kann.

Privat gekaufte Waren aus Nicht-EU-Ländern

Wenn Sie Waren privat in einem Nicht-EU-Land gekauft haben, übernehmen wir die Zollanmeldung und sorgen dafür, dass alle Einfuhrbestimmungen korrekt eingehalten werden. So gelangen Ihre Einkäufe schnell und unkompliziert zu Ihnen.

Private Verkäufe in Drittländer

Beim privaten Verkauf von Waren in Länder außerhalb der EU unterstützen wir Sie bei der notwendigen Ausfuhranmeldung. Wir stellen sicher, dass alle zollrelevanten Angaben korrekt übermittelt werden und Ihre Sendung ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.

Fahrzeugimporte und Fahrzeugexporte

Ob Import oder Export eines Fahrzeugs – wir kümmern uns um die erforderliche Zollabwicklung und unterstützen Sie bei den notwendigen Dokumenten und Formalitäten, damit Ihr Fahrzeug problemlos über die Grenze gebracht werden kann.

Persönliche Gegenstände und Geschenksendungen

Auch beim Versand oder Empfang persönlicher Gegenstände und Geschenke zwischen der EU und Drittländern ist häufig eine Zollanmeldung erforderlich. Wir übernehmen diese Formalitäten für Sie und sorgen für eine zügige Abwicklung.

Nachsendung von persönlichem Eigentum

Wenn persönliche Gegenstände nach einem Umzug oder Aufenthalt im Ausland nachgesendet werden sollen, übernehmen wir die erforderliche Zollanmeldung. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre persönlichen Sachen korrekt deklariert und ohne unnötige Verzögerungen zugestellt werden können.

Umzugsgut – Zollfreie Einfuhr unter bestimmten Voraussetzungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Umzugsgut zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Verlagerung des Wohnsitzes aus einem Drittland in die EU
  • Nutzung der Gegenstände seit mindestens 6 Monaten
  • Weiterverwendung für private Zwecke

 

Praxisbeispiel:

Eine Privatperson zieht von der Schweiz nach Deutschland und bringt Möbel, Kleidung und persönliche Gegenstände im Wert von 30.000 EUR mit. Bei korrekter Zollanmeldung und Nachweis des Wohnsitzwechsels erfolgt die Einfuhr in der Regel vollständig zoll- und steuerfrei. Ohne korrekte Anmeldung kann der Zoll Einfuhrabgaben verlangen.

Privatkäufe aus Drittländern – Einfuhrabgaben und Zollanmeldung

Auch bei privaten Käufen fallen Einfuhrabgaben an.

Typische Kosten bei einem Privatkauf:

Beispiel: Kauf einer Uhr aus den USA

Warenwert: 2.000 EUR
Transportkosten: 100 EUR
Zollwert: 2.100 EUR

Zoll (z. B. 4,5 %): 94,50 EUR
Einfuhrumsatzsteuer (19 %): 416,96 EUR

Gesamtabgaben: 511,46 EUR

Wir sorgen dafür, dass die Zollanmeldung korrekt erfolgt und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

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