Verwahrlager & Zolllager

Lagern Sie unverzollte Waren flexibel – ohne unnötige Standkosten und ohne sofortige Abgabenbelastung.

Nicht jede Ware muss unmittelbar nach ihrer Ankunft verzollt werden. Mit unseren Verwahr- und Zolllagerlösungen schaffen wir die notwendige Flexibilität für Ihre Lieferkette.

Ihre Waren können direkt nach der Ankunft vom Zollamt oder Hafen in eines unserer Verwahrlager oder – nach entsprechender Erweiterung unserer Bewilligung – direkt auf Ihr Firmengelände verbracht werden. Dadurch vermeiden Sie Standzeiten und Standkosten und entscheiden selbst, wann die weitere Zollabwicklung erfolgen soll.

Für längerfristige Lagerungen bieten wir zusätzlich Zolllagerlösungen an. Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer entstehen dabei erst, wenn die Waren tatsächlich in den freien Verkehr überführt werden.

Unsere Leistungen

Verwahrlager

Nach der Ankunft kann Ihre Ware unmittelbar vom Zollamt oder Hafen in eines unserer Verwahrlager oder – nach entsprechender Erweiterung unserer Bewilligung – direkt auf Ihr Firmengelände verbracht werden. So vermeiden Sie Standzeiten und Standkosten und gewinnen Zeit für die weitere Zollabwicklung.

Zoll-Lager

Lagern Sie Nicht-Unionswaren über einen längeren Zeitraum, ohne dass Einfuhrabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig werden. Die Abgaben entstehen erst bei der Überführung in den freien Verkehr.

Bundesweites Lagernetzwerk

Durch unser bundesweites Partnernetzwerk bieten wir Verwahr- und Zolllagerlösungen an zahlreichen Standorten in Deutschland an. So können wir Ihre Waren unabhängig vom Einfuhrort flexibel aufnehmen.

Individuelle Lagerstandorte

Auf Wunsch erweitern wir unsere Verwahrbewilligung auf Ihren Unternehmensstandort. Dadurch kann die Ware unmittelbar auf Ihr Firmengelände verbracht werden, ohne zunächst am Zollamt oder Hafen verbleiben zu müssen.

So funktioniert es

01
Ware trifft in Deutschland ein

Ihre Sendung erreicht den Hafen, Flughafen oder einen anderen Ort der Gestellung.

02
Einlagerung der unverzollten Ware

Die unverzollte Ware wird unmittelbar nach der Ankunft in eines unserer Verwahrlager oder – nach entsprechender Erweiterung unserer Bewilligung – direkt auf Ihr Firmengelände verbracht.

03
Verzollung zum gewünschten Zeitpunkt

Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, übernehmen wir die Importverzollung oder die Überführung in das gewünschte Zollverfahren – entweder direkt auf Ihrem Firmengelände oder aus einem unserer Verwahrstandorte.

04
Ware steht ohne Verzögerung zur Verfügung

Nach erfolgreicher Zollabwicklung steht Ihnen die Ware unmittelbar zur freien Verfügung und kann ohne weitere Verzögerungen in Ihren Produktions-, Lager- oder Logistikprozess integriert werden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Verwahrlager ist ein zollrechtlich bewilligter Lagerort, in dem unverzollte Waren unmittelbar nach ihrer Ankunft vorübergehend eingelagert werden können. Dadurch muss die Ware nicht am Hafen oder Flughafen verbleiben, sondern kann direkt in eines unserer Verwahrlager oder – nach entsprechender Erweiterung unserer Bewilligung – auf Ihr Firmengelände verbracht werden.

Nein. Ein Verwahrlager muss nicht zwangsläufig ein eigenes Gebäude oder eine separate Lagerhalle sein. Es genügt ein eindeutig abgegrenzter Bereich innerhalb Ihres bestehenden Lagers, der für die Lagerung unverzollter Waren vorgesehen ist. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre bestehenden Lagerflächen für eine Erweiterung unserer Verwahrbewilligung geeignet sind.

Ein Verwahrlager ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich die Verzollung verzögert oder nicht unmittelbar nach der Ankunft erfolgen soll. Anstatt dass der LKW oder die Ware am Hafen oder Flughafen stehen bleibt und zusätzliche Stand- oder Lagerkosten verursacht, kann die unverzollte Ware direkt an einen Verwahrstandort oder auf Ihr Firmengelände verbracht werden. So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten und gewinnen gleichzeitig mehr Flexibilität für die weitere Zollabwicklung.

Im Verwahrlager dürfen unverzollte Waren grundsätzlich bis zu 90 Tage gelagert werden. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Ware einem Zollverfahren zugeführt werden, beispielsweise der Importverzollung oder einem Versandverfahren.

Ein Zolllager dient hingegen der längerfristigen Lagerung von Nicht-Unionswaren. Die Waren können dort deutlich länger gelagert werden, ohne dass Einfuhrabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer bereits fällig werden.

Ja. Nach entsprechender Erweiterung unserer Verwahrbewilligung kann die unverzollte Ware unmittelbar auf Ihr Firmengelände verbracht werden. Dadurch vermeiden Sie Standzeiten und können den Zeitpunkt der Verzollung flexibel selbst bestimmen.

Ein Verwahrlager ermöglicht die schnelle Verbringung unverzollter Waren vom Hafen oder Flughafen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Stand- und Lagerkosten, gewinnen Zeit für die weitere Zollabwicklung und haben Ihre Ware bereits an einem sicheren Lagerort oder direkt auf Ihrem Firmengelände.

Ein Zolllager eignet sich insbesondere für die längerfristige Lagerung von Nicht-Unionswaren. Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer werden erst fällig, wenn die Ware tatsächlich in den freien Verkehr überführt wird. Dadurch verbessern Sie Ihre Liquidität und können den Zeitpunkt der Verzollung selbst bestimmen.

Durch unser bundesweites Partnernetzwerk können wir Verwahr- und Zolllagerlösungen an zahlreichen Standorten in Deutschland anbieten. Eine Übersicht aller verfügbaren Standorte finden Sie auf unserer Seite „Standorte".

Ja. Die Nutzung unserer Verwahr- und Zolllagerlösungen erfolgt grundsätzlich in Verbindung mit der anschließenden Zollabwicklung durch CS Customs Solutions. Dadurch stellen wir sicher, dass der gesamte Prozess effizient, rechtskonform und ohne zusätzliche Schnittstellen abgewickelt werden kann.

Unsere Verwahr- und Zolllagerlösungen sind Bestandteil eines ganzheitlichen Zollprozesses. Deshalb erfolgt die anschließende Zollabwicklung grundsätzlich durch CS Customs Solutions. Dadurch profitieren Sie von klaren Zuständigkeiten, kurzen Kommunikationswegen und einer schnellen, reibungslosen Abwicklung.

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