Nachdem Ihre elektronische Ausfuhranmeldung bei dem zuständigen Zollamt erfasst wurde, erhalten Sie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Das ABD enthält die wichtigsten Informationen Ihrer Ausfuhranmeldung (u.a. eine EORI-Nummer und die MRN) und ist im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten mitzuführen.
Das ABD begleitet die Ware auf ihrem Weg aus dem Zollgebiet der Europäischen Union. Bei Verlassen des Zollgebietes wird das ABD bei der Ausgangszollstelle vorgelegt und dort elektronisch erfasst.