Eine Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ist ein Dokument, das bestätigt, dass Waren aus dem Inland in ein Drittland (außerhalb der Europäischen Union) exportiert wurden. Dieses Dokument ist für den Exporteur wichtig, um die Umsatzsteuerbefreiung für die ausgeführten Waren nachweisen zu können.
In der Regel brauchen Sie keine Ausfuhrbescheinigung für Ihre Unterlagen. Das Ausfuhrbegleitdokument erfüllt den gleichen Zweck. Allerdings kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass das Ausfuhrbegleitdokument an der Ausgangszollstelle nicht geschlossen (=“erledigt“) wird. In jenen Fällen muss ein alternativer Nachweis vorliegen, um das ABD schließen zu können.
Sie können von Ihrem Beförderer/Spediteur auch nachträglich eine Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ausstellen lassen. Mit jenem Dokument, kann ein Ausgangsvermerk zu Ihrem ABD erstellt werden.