Drittländer
Was sind Drittländer?
Im Zollwesen bezieht sich der Begriff „Drittländer“ auf Länder, die nicht Teil eines bestimmten Handels- oder Zollgebiets sind. In der Europäischen Union (EU) sind Drittländer jene Länder, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind.
Was hat das für eine zollrechtliche Bedeutung?
- Einfuhr und Ausfuhr: Waren, die aus einem Drittland in die EU eingeführt oder aus der EU in ein Drittland ausgeführt werden, unterliegen speziellen zollrechtlichen Bestimmungen.
- Zollabgaben: Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU fallen in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Diese Abgaben sind Teil der Maßnahmen, um den Binnenmarkt der EU zu schützen.
- Zollverfahren: Waren aus Drittländern müssen durch Zollverfahren wie die Zollabfertigung gehen, um in die EU eingeführt oder aus ihr ausgeführt zu werden.