Exportkontrolllisten für spezifische Güter

Chemikalienkontrollliste: Teil der Chemikalienwaffenkonvention (CWC) und kontrolliert den Handel mit bestimmten Chemikalien und deren Vorprodukten.

Nukleargüterliste: Listen, die den Export von nuklearen Materialien, Technologien und Ausrüstungen kontrollieren.

Biologische Güter: Listen, die den Export von biologischen Materialien und Technologien kontrollieren, die für die Herstellung von Biowaffen verwendet werden könnten.