Ausgangszollstelle

Was ist eine Ausgangszollstelle?

Eine Ausgangszollstelle ist eine Zollstelle, an der Waren das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) physisch verlassen. Diese Zollstelle spielt eine entscheidende Rolle im Exportprozess, da sie die letzte Kontrollinstanz ist, bevor die Waren endgültig ausgeführt werden.

Was passiert an der Ausgangszollstelle?

Vorlage der Dokumente: Der Exporteur oder sein Beauftragter (z.B. Spediteur) muss das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und gegebenenfalls weitere Begleitpapiere an der Ausgangszollstelle vorlegen.

Kontrolle: Die Zollbehörde überprüft die Dokumente und kann eine physische Inspektion der Waren durchführen, um sicherzustellen, dass die Angaben in den Dokumenten korrekt sind.

Bestätigung des Ausgangs: Nach erfolgreicher Prüfung und Inspektion bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet. Dies erfolgt durch das Abstempeln des ABD oder durch eine elektronische Bestätigung im Zollsystem.